Klasse AM

Information zur Klasse AM

Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick,Moped), sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Für alle Fahrzeugarten gilt:

– Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 50km/h
– Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
– Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren

Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.

Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen).

Voraussetzungen:

Mindestalter: 15/16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine

Die vorgeschriebene Mindestausbildung

Theoretische Ausbildung
> 12 Theorieunterrichte ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse

> 6 Theorieunterrichte mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse

> 2 Klassenspezifische Theorieunterrichte

Praktische Ausbildung
Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

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Anmeldungen und Beratungen telefonisch unter 09531/5270 möglich. Neuer Kurs Bootsführerschein am 15.03.2024.
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