Klasse BE/B96

Information zur Klasse BE

Fahrzeugart: Kombination aus PKW oder leichten LKW mit schweren Anhängern

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren: 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung.
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B.
 

Die vorgeschriebene Mindestausbildung

Theoretische Ausbildung
Bei der Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung
Für die gesetzliche vorgeschriebenen Sonderfahrten gelten zurzeit folgende Mindeststunden bei der Klasse BE

> 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen ( Überlandfahrten)

> 1 Fahrstunde auf Autobahn oder Kraftstraße

> 1 Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße bei Dunkelheit ( Nachtfahrt)
 


Information zur Klasse B96

Fahrzeugart: Kombination aus PKW oder leichten LKW mit etwas schwereren Anhängern

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, aber max. 4250 kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren: 17 Jahre
Getungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B.

Die vorgeschriebene Mindestausbildung

Theoretische Ausbildung

Bei der Klasse B96 ist eine Schulung von mind. 2,5 Std. a‘ 60 Minuten vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung
Zurzeit gelten folgende Mindeststunden bei der Klasse B96

> praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Std. a‘ 60 Minuten

> Fahrpraktische Übungen mind. 60 Minuten

Keine theoretische- und praktische Prüfung!

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Anmeldungen und Beratungen telefonisch unter 09531/5270 möglich. Neuer Kurs Bootsführerschein am 15.03.2024.
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