Mofa – Prüfbescheinigung

Information zur Mofa-Prüfbescheinigung

Fahrzeugart: Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 15 Jahre.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein.
Die Mofa – Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
 

Die vorgeschriebene Mindestausbildung

Theoretische Ausbildung
> 6 Theorieunterrichte

Praktische Ausbildung
bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

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Anmeldungen und Beratungen telefonisch unter 09531/5270 möglich. Neuer Kurs Bootsführerschein am 15.03.2024.
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