Information zur Klasse A1
Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen)
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kw/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Leistung max. 15 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
> 12 Theorieunterrichte ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
> 6 Theorieunterrichte mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse
> 4 Klassenspezifischen Theorieunterricht für Zweirad
Praktische Ausbildung
Für die gesetzliche vorgeschriebenen Sonderfahrten gelten zurzeit folgende Mindeststunden bei der Klasse A1
> 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrten)
> 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftstraßen
> 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen bei Dunkelheit (Nachtfahrt)