Klasse A2

Information zur Klasse A2

Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A2 wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg (mind. 7 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet: A1, AM
 

Die vorgeschriebene Mindestausbildung

Theoretische Ausbildung
> 12 Theorieunterrichte ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse

> 6 Theorieunterrichte mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse

> 4 Klassenspezifischen Theorieunterricht für Zweirad

Praktische Ausbildung
Für die gesetzliche vorgeschriebenen Sonderfahrten gelten zurzeit folgende Mindeststunden bei der Klasse A2

> 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrten)

> 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftstraßen

> 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen bei Dunkelheit (Nachtfahrt)

Stufenweiser Aufstieg:

Besitz Klasse A1 MINDESTENS 2 Jahre:

– Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben

– praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt

– keine Theorieprüfung

– verkürzte praktische Prüfung (60 Minuten)

 
Besitz der Klasse A1 WENIGER als 2 Jahre
– am Theorieunterricht teilnehmen (6+4)

– die reduzierten Sonderfahten (3Ü-2A-1N)

– theoretische Prüfung ablegen

– praktische Prüfung (70 Minuten)

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