Information zur Klasse A2
Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A2 wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg (mind. 7 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet: A1, AM
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
> 12 Theorieunterrichte ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
> 6 Theorieunterrichte mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse
> 4 Klassenspezifischen Theorieunterricht für Zweirad
Praktische Ausbildung
Für die gesetzliche vorgeschriebenen Sonderfahrten gelten zurzeit folgende Mindeststunden bei der Klasse A2
> 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrten)
> 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftstraßen
> 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen bei Dunkelheit (Nachtfahrt)
Stufenweiser Aufstieg:
Besitz Klasse A1 MINDESTENS 2 Jahre:
– Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben
– praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt
– keine Theorieprüfung
– verkürzte praktische Prüfung (60 Minuten)
Besitz der Klasse A1 WENIGER als 2 Jahre
– am Theorieunterricht teilnehmen (6+4)
– die reduzierten Sonderfahten (3Ü-2A-1N)
– theoretische Prüfung ablegen
– praktische Prüfung (70 Minuten)