Information zur Klasse B
Fahrzeugart: PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut.
Anhäger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren: 17 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung): 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: L, AM
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht gliedert sich in zwei Bestandteile auf. Dies sind die sogennannten Grundunterrichte, in denen das gesamte Wissen über die gesetzlichen Regelungen im Straßenverkehr vermittelt wird. (Vorfahrtsregelungen, Geschwindigkeiten, Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen u.s.w.)
Von diesen Grundunterrichten sind ber der Ersterteilung einer Führerscheinklasse 12 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung einer bereits vorhandenen Klasse reduziert sich diese Anwesenheitspflicht auf 6 Unterrichtsbesuche. Natürlich dürfen Sie auch gerne und kostenfrei diesen Unterricht öfters besuchen um Ihr Wissen zu verbessern!
Zusätzlich sind seit dem 1.1.1999 noch 2 weitere, Klassenspezifische Unterrichte Vorschrift. In diesen wird ein technisches Wissen über Kraftfahrzeuge vermittelt. (Funktion von Motor,Wartungsabläufe wie z.B. Ölstandkontolle u.s.w.)
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird in die sogenannte Grundausbildung und die Stufe der Sonderfahrten aufgeteilt. Innerhalb der Grundausbildung werden Inhalte wie die Fahrzeugbedienung, das Erlernen der Grundfahraufgaben (Rückwärtsfahren,Einparken,Gefahrbremsungen,Berganfahren und selbständiges Wenden) und das Verhalten im Verkehr vermittelt. Für diese Ausbildung gibt es keine vorgeschriebene Fahrstundenzahl denn hier kommt es auf das Talent des Einzelnen an. Ein Erfahrungwert zeigt jedoch, dass bei den heutigen Prüfungsanforderungen ca. zwischen 10 und 25 Stunden dafür benötigt werden.
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten gelten zurzeit folgende Mindeststunden bei Klasse B:
> 5 Fahrstunden auf Bundes-oder Landstraßen (Überlandfahrten)
> 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
> 3 Fahrstunden auf Bundes-oder Landstraßen bei Dunkelheit (Nachtfahrten)
Diese Schulungseinheiten sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben am Ende der praktischen Ausbildung und von den anderen Fahrstunden getrennt durchzuführen.