Information zur Klasse BE
Fahrzeugart: Kombination aus PKW oder leichten LKW mit schweren Anhängern
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren: 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung.
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B.
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
Bei der Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Für die gesetzliche vorgeschriebenen Sonderfahrten gelten zurzeit folgende Mindeststunden bei der Klasse BE
> 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen ( Überlandfahrten)
> 1 Fahrstunde auf Autobahn oder Kraftstraße
> 1 Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße bei Dunkelheit ( Nachtfahrt)
Information zur Klasse B96
Fahrzeugart: Kombination aus PKW oder leichten LKW mit etwas schwereren Anhängern
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, aber max. 4250 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren: 17 Jahre
Getungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B.
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
Bei der Klasse B96 ist eine Schulung von mind. 2,5 Std. a‘ 60 Minuten vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Zurzeit gelten folgende Mindeststunden bei der Klasse B96
> praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Std. a‘ 60 Minuten
> Fahrpraktische Übungen mind. 60 Minuten
Keine theoretische- und praktische Prüfung!