Allgemeine Informationen:
Mindestalter
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis ist je nach Führerscheinklasse verschieden:
Führerscheinklassen und notwendiges Alter
Mofa: 15
AM: 15/16
A1, L, T: 16
BF17: 17
A2, B, BE, B96, C1, C1E : 18
A: 20
C, CE: 21
D, DE: 24
B196: 25
Sehtest
Unter den Papieren, die du bei der Beantragung des Führerscheins einreichen mußt ist auch die Bescheinigung, dass du einen Sehtest abgelegt hast. Vereinbare dazu einen Termin mit deinem Augenarzt. Oftmals wird dieser Service auch von einem Optiker in deiner Nähe angeboten.
Sofern du bei guter Gesundheit bist und keinen Führerschein der Klasse C (Lkw) oder D (Bus) machen willst, benötigst du kein besonderes medizinisches Gutachten.
Erste-Hilfe-Kurs
Nach § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für die Bewerbung der Fahrerlaubnis eine Schulung in Erster Hilfe abgelegt werden.
Der Kurs wird von verschiedenen Organisationen angeboten und finden meistens am Wochenende statt. Es sollte kein Problem sein einen Kurs in deiner Nähe zu finden. Die folgenden Organisationen bieten deutschlandweit Kurse an. Informiere dich bei uns:
D. Rotes Kreuz www.kvhassberge.brk.de siehe Kurse
Johanniter-Unfall-Hilfe www.johanniter.de
DLRG www.dlrg-ebern.de
Wohnsitz
Um in Deutschland den Führerschein machen zu können, mußt du einen „ordentlichen Wohnsitz“ in Deutschland haben. Das ist in der Regel gegeben, wenn du an mehr als 185 Tagen im Jahr in Deutschland lebst.