Information zur Klasse AM
Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick,Moped), sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Für alle Fahrzeugarten gilt:
– Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 50km/h
– Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
– Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen).
Voraussetzungen:
Mindestalter: 15/16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
> 12 Theorieunterrichte ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
> 6 Theorieunterrichte mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse
> 2 Klassenspezifische Theorieunterrichte
Praktische Ausbildung
Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.