Information zur Mofa-Prüfbescheinigung
Fahrzeugart: Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein.
Die Mofa – Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Die vorgeschriebene Mindestausbildung
Theoretische Ausbildung
> 6 Theorieunterrichte
Praktische Ausbildung
bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr